Formularfelder einer Krebsregistermeldung

22. März 2021
Ist Ihnen bewusst, dass...?

Abhängigkeiten zwischen unterschiedlichen Formularfeldern

Eine Meldung an das Krebsregister besteht oberflächlich aus Angaben, die Sie in die Felder von Formularen eintragen – früher in Papierform, heute elektronisch. Es gibt eine nicht unerhebliche Zahl typischer Verbindungen der Felder, ohne dass das den Formularen anzusehen ist. Wir beschreiben ein paar häufige Fälle und werden diesen Artikel regelmäßig aktualisieren. Außerdem unterstützt TumorScout Sie natürlich beim richtigen Ausfüllen.

Datumsangaben 1:

Über alle Meldungen eines Patienten hinweg müssen die Datumsangaben grundsätzlich nach dem Datum der Erstdiagnose liegen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: (i) Das Datum (= Erstdiagnose – LINK) einer früheren Tumorerkrankung liegt natürlich früher. (ii) Wenn bei der Erstdiagnose einer C61-Prostata nach dem Datum des letzten PSA-Werts vor der Erstdiagnose C61 gefragt wird, gilt dasselbe.
TumorScout kennt zu jedem Zeitpunkt das Datum der Erstdiagnose und lässt die Angabe eines früheren Datums an allen anderen Stellen (außer den genannten Ausnahmen) gar nicht zu.

Datumsangaben 2:

Bei Meldung einer C61 (Prostata), die nach Stanzbiopsie diagnostiziert wurde, möchten die Krebsregister auch explizit wissen, wann die Stanze entnommen worden ist. Dieses Datum muss identisch sein mit dem Erstdiagnosedatum.
TumorScout stellt sicher, dass die Frage überhaupt nur einmal gestellt wird. Die Antwort wird dann in der Ausgabe an das KKR mehrfach konsistent verwendet.

Meldung einer Metastase:

Das Auftreten einer Fernmetastase kann sowohl im dafür reservier-ten Formularfeld Fernmetastase, als auch im Formularfeld TNM gemeldet werden. Tritt eine Metastase erstmals auf, sind Eingaben in beiden Feldern nötig. Wenn eine Fernmetastase aus-drücklich benannt wird, muss im Feld TNM der Wert M1 eingetragen werden.
TumorScout passt seine Oberfläche an die jeweiligen Angaben an. So wird nach erstmaliger Eingabe einer Fernmetastase das Feld TNM zu einem Pflichtfeld, das Angaben wie M0 oder MX (oder das Leerlassen) nicht mehr zulässt.

Grading:

In der Regel ist die Angabe des Gradings bei der Erstmeldung einer Tumorerkrankung ein Pflichtfeld. Abhängig von der Diagnose ändert sich das jedoch: Wenn die Prostata (C61) oder ein Hoden betroffen ist (C62.-), muss im Feld Grading die Angabe „trifft nicht zu“ stehen. Im Fall C61 muss stattdessen der Gleason-Score angegeben werden. Im Fall C62.- ist das Grading gar nicht definiert.
TumorScout weiß das natürlich und behandelt diese Fälle so, dass im Frontend gar nicht mehr nach dem Grading gefragt wird, wenn die Krebsdiagnose eine C61 oder C62 war. Im Backend – bei der Generierung der Datei für das Krebsregister – trägt TumorScout dann jeweils automatisch den ‚Wert‘ trifft nicht zu ein, bzw. den Wert, den Ihr jeweils zuständiges Landeskrebsregister hier erwartet.

Gleason-Score:

Dieser Score ist Pflichtbestandteil der Diagnostik bei Prostatakrebs (C61). Bei der Angabe des Scores soll laut Krebsregister benannt werden, aus welcher Quelle die analy-sierte Gewebsprobe stammt – Operation, Stanze oder ‚unbekannt‘. Wird hier Stanze gewählt, dann muss der T-Präfix im gleichzeitig gemeldeten TNM auf jeden Fall ‚c‘ sein – auch wenn im Histologiebericht „pT1c“ genannt wird. Das ist häufig verwirrend, weil die Angabe eines Exper-ten (hier: der pathologischen Praxis) im Widerspruch zur Erwartung einer anderen Expertin steht (hier: dem Krebsregister).
TumorScout stellt im Frontend die richtigen Fragen, um die Situation genau zu verstehen und generiert die passenden Ausgabeinformationen für das Krebsregister. Geben Arzt oder MFA bspw. an, dass die Prostata nicht entnommen wurde (auch nicht teilreseziert), dann kann als T-Präfix nicht ‚p‘ gewählt werden.

Felix Cornelius