Lohnt sich das?
Ist Ihr Ertrag höher als Ihr Aufwand?
Lohnt sich das?
Die Idee der Aufwandsvergütung für die Krebsregistermeldung ist natürlich, dass sich Aufwand und Nutzen entsprechen. Wenn es für eine Meldung an das Krebsregister 9 Euro von der Krankenkasse gibt, steht dahinter die Idee, dass diese Summe der Zeit entspricht, die es eine meldepflichtige Ärztin kostet, die Meldung zu erstellen – multipliziert mit einem als angemessen empfundenen Ärzten (anteiligen) Stundensatz.
Durch den Einsatz von TumorScout sparen Sie Zeit bei der Erstellung der Meldungen, und es ist in den meisten Fällen problemlos, mit der Arbeit nicht-ärztliches Personal zu betrauen, das von tumorscout geschult wird.
Wie genau die finanziellen Konsequenzen des Einsatzes von TumorScout in Ihrer Praxis aussehen, lässt sich nur abschätzen. Die folgenden Abschnitte sollen Ihnen als Orientierung dienen.
Kosten und Nutzen
Bei der Verwendung von TumorScout zur Krebsregistermeldung sind zwei Perspektiven zu unterscheiden: die regelmäßige (im Idealfall wöchentliche) Meldung an das Krebsregister einerseits und die einmalige Aufarbeitung von Meldungen aus der Vergangenheit, die bis auf weiteres noch von den Krebsregistern angenommen und von den Krankenkassen vergütet werden.
Der Umfang des Meldeaufkommens ist sehr unterschiedlich. Gern unterstützen wir Sie dabei, für Ihre Praxis verlässliche Aussagen mit größerer Genauigkeit individuell zu ermitteln. Die Zahl hängt von vier Faktoren ab: (1) Fachrichtung – Urologen müssen mehr melden als Gastroenterologen; (2) Bundesland – in Baden-Württemberg müssen Sie viel mehr melden, als in Bayern; (3) Dauer der Niederlassung, weil davon abhängt, wie viele Jahre Sie noch rückwirkend melden müssen bzw. können; (4) bisherige Meldetätigkeit – wenn Sie noch nie gemeldet haben, ist das aktuelle Meldepotenzial größer.
Dass Sie mehr melden müssen, wenn Sie eine größere Praxis haben (mehr kassenärztliche Zulassungen), versteht sich von selbst.
Fixe Kosten TumorScout
Der Einsatz von TumorScout kostet eine feste monatliche Gebühr, abhängig von der Zahl der kassenärztlichen Zulassungen in der Praxis.
Variable Kosten TumorScout
Für jede Meldung ans Krebsregister, die mit TumorScout erzeugt wird, wird eine feste Gebühr berechnet. Sie entspricht circa 3,5 Prozent der zu erwartenden Meldevergütung.
Extraktion aus dem Arztinformationssystem (AIS)
Für die meisten AIS steht Ihnen eine Technologie zur Verfügung, mit der Sie wichtige Daten Ihrer Patienten, die für die Meldung ans Krebsregister benötigt werden, aus Ihrem System (halb-)automatisch extrahieren bzw. exportieren können. Bei den Systemen tomedo, InterArzt und medi10 ist diese Funktion („TumorScout-Export“) im eigenen System implementiert und kann hinzugebucht werden. Bei (fast) allen anderen Systemen ist der Einsatz der Software extrax der Firma axaris möglich (Link).
Die Nutzung dieser Extraktionstechnologien kostet ebenfalls eine fixe monatliche Gebühr, abhängig vom gewählten Verfahren und der Zahl der tätigen Ärzte.
Keine Kosten bei TumorScout für…
– Einrichtung: Es gibt keine Einmalgebühren zu Beginn.
– Kündigung: Wer nicht mehr mit TumorScout arbeiten möchte (falls das einmal gewünscht werden sollte… ;-), sagt einfach bescheid. Dann wird der Vertrag zum Ende des aktuellen Monats beendet.
– Schulung: Die Schulung und Einführung in das System kostet nichts extra, unabhängig vom Volumen, der Anzahl der zu schulenden Personen, dem konkreten Aufwand.
– Service: Wo auch immer eine Frage entsteht, welches Problem auch immer drängt: Wir unterstützen Sie; zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Einnahmen pro Meldung
Jede korrekte Meldung wird von den Krankenkassen vergütet. Die Höhe der Vergütung hängt a) vom Typ der Meldung und b) vom Leistungsdatum ab. Basis der Vergütung ist die Meldevergütungsvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Ärzten. Die gültige Fassung ist vom 9. Januar 2024.
In aller Kürze unterscheiden wir Meldungen über die Erstdiagnose, den Verlauf bzw. die Nachsorge und die Therapie (in den Varianten Operation, Strahlentherapie und Systemische Therapie). In der folgenden Auflistung heißt ‚alt‘, dass das Leistungsdatum vor dem 1. Februar 2024 liegt. Liegt es danach, gilt die Aussage zu ’neu‘:
- Erstdiagnose: 18,00 € alt | 19,50 € neu
- Verlauf/Nachsorge: 8,00 € alt | 9,00 € neu
- Therapie: 5,00 € alt | 9,00 € neu
Bei Therapien der Kategorien Strahlen- und Systemische Therapie gilt die Vergütung für jede Beginn- und Ende-Meldung.