Lohnt sich das?
Ist Ihr Ertrag höher als Ihr Aufwand?
Lohnt sich das?
Kosten und Nutzen
Bei der Verwendung von TumorScout zur Krebsregistermeldung sind zwei Perspektiven zu unterscheiden: die regelmäßige monatliche Meldung an das Krebsregister von der einmaligen Aufarbeitung von Meldungen aus der Vergangenheit, die bis auf weiteres noch von den Krebsregistern angenommen und von den Krankenkassen vergütet werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Zahlen zum Meldeaufkommen sind natürlich geschätzt. Gern unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Praxis geltenden Zahlen individuell zu schätzen.
Regelmäßiges Meldeaufkommen / monatliche Kosten und Erträge
Das folgende Bild hat drei Teile. Oben sind drei Beispiel-Konfigurationen angegeben. In der Variante mittel zum Beispiel meldet die Praxis 2 Erstdiagnosen, 30 Status- und 15 Therapiemeldungen im Monat an das Krebsregister. Mit den geltenden Vergütungsregelungen kann diese Praxis einen Ertrag von 351 Euro erwarten. Wenn Sie in etwa wissen, wie häufig Sie Erstdiagnosen, diagnostische und Therapieänderungen feststellen und ändern müssen, können Sie den für sich bzw. Ihre Praxis zu erwartenden Wert leicht selbst ermitteln.
Kosten TumorScout
Der mittlere Abschnitt zeigt die monatlichen Kosten für TumorScout. Sie bestehen zum einen aus Basiskosten, die von der Zahl der Ärzte in der Praxis abhängen. Im Bild werden die Varianten 1, 2 und 3 Ärzte unterschieden. Hinzu kommen variable Gebühren von 30 Cent pro Meldung. Die Tabelle zeigt die resultierenden Kosten für die drei Varianten in der oberen Tabelle.
Überschuss und Gewinn
Es folgt der Überschuss, den Sie monatlich aus der isolierten Betrachtung von TumorScout erwarten können, und der Hinweis auf die zusätzlichen Kosten, die Ihnen aus dem Erwerb von extrax entstehen, einer Software, mit der die Inhalte aus Ihrem Arztinformationssystem ausgelesen werden können:
Einmalige Erträge
Die Automatisierung, die TumorScout Ihnen bei der Erstellung von Meldungen für das Krebsregister anbietet, kommt schon beim Einstieg in das System besonders deutlich zu tragen. Denn zurzeit vergüten alle Krebsregister und Krankenkassen trotz bestehender gesetzlicher Meldefristen noch das Nachmelden von Anlässen aus der Vergangenheit. Diese Kulanz dient beiden Parteien. Die Krebsregister erhalten eine große Menge von Informationen zur Verbesserung der eigenen Datenbasis, und Sie, die meldenden Ärzte und Praxen, erhalten eine einmalige Vergütung für den dabei entstehenden Aufwand. Diese Vergütung kann einen erheblichen Umfang ausmachen, wie die folgende Tabelle zeigt:
Die drei Zeilen entsprechen den Varianten, die im Abschnitt oben über die regelmäßigen Meldeanlässe pro Monat verglichen wurden. Die vier Spalten sind nötig, weil jedes Landeskrebsregister seine eigene Frist für die Annahme zurückliegender Meldeanlässe.
In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind Meldungen zurück bis zum 1. April 2016 möglich (Angabe ohne Gewähr). Das wären aus heutiger Sicht also mindestens 5 Jahre = 60 Monate. Konservativ zeigt die Tabelle nur die Optionen von 12 bis 30 Monaten.
Die angezeigten Beträge ergeben sich aus der Annahme, dass die monatliche Summe durchschnittlich in jedem der Monate über die gewählte Frist vergütet wird.
Aus der Spanne von 2.520 Euro bis 19.200 Euro können Sie ablesen, warum die Erstmeldung besonders relevant und die dabei eingesetzte Automatisierung für die möglichst einfache Erstellung dieser Erstmeldung entscheidend ist.
Einmalige Aufwendungen
TumorScout verlangt keine einmaligen Aufwendungen. Allerdings resultiert aus der variablen Vergütung von 0,30 Euro pro Meldung bei einem hohen Meldeaufkommen auch ein entsprechender Umsatz für die tumorscout GmbH. Das soll am Beispiel des mittleren Aufkommens (351 Euro/Monat) und der Möglichkeit diskutiert werden, 18 zurückliegende Monate zu melden:
- Erwarteter Umsatz laut Tabelle: 6.318,00 Euro
- Anzahl der Meldungen (47 Meldungen * 18 Monate) à 0,30 Euro: 253,80 Euro
Fremdkosten
Die Auslesesoftware extrax muss installiert werden, und für den Einsatz ist eine kurze Schulung notwendig. Deshalb verlangt axaris für die Installation Einrichtungskosten.
Diese variieren je nach Größe der Praxis.
Auch hier zur unverbindlichen Information (genaue Zahlen finden sich unter www.axaris.de):
- Einzelpraxis: 162,49 Euro
- Doppelpraxis: 289,23 Euro
- Dreierpraxis: 380,19 Euro