Krebsregister-Mahnbescheide: Was Ärzte jetzt zur Meldepflicht wissen müssen

Seit dem 1. Juli 2018 gilt in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht an die Landeskrebsregister – mit zunehmend spürbaren Konsequenzen. Erste Mahnbescheide wegen versäumter Krebsregistermeldungen sind bereits im Umlauf. Der Blogbeitrag erklärt, welche Ärzte betroffen sind, welche Ereignisse gemeldet werden müssen, welche Fristen gelten und wie Bußgelder vermieden werden können. Mit TumorScout erhalten Praxen und Kliniken eine digitale Lösung zur einfachen, rechtssicheren und vergütungsfähigen Umsetzung ihrer Meldepflicht.

Steigende Konsequenzen: Erste Mahnbescheide wegen versäumter Krebsregistermeldung

Die gesetzliche Pflicht zur Meldung an das Krebsregister ist in der onkologischen Versorgung in Deutschland seit 2018 verankert. Inzwischen greifen die ersten Bundesländer zu Konsequenzen: Erste Mahnbescheide wegen versäumter Meldungen wurden versendet. Viele Ärztinnen und Ärzte trifft das unvorbereitet. Doch es gibt Unterstützung – TumorScout hilft Ihnen dabei, Ihre Meldepflichten korrekt, rechtssicher und effizient umzusetzen.

Was ist die Krebsregistermeldung?

Seit dem 1. Juli 2018 besteht bundesweit eine gesetzliche Pflicht zur Meldung bestimmter Ereignisse bei der Behandlung von Krebspatienten an die Landeskrebsregister. Ziel ist eine verbesserte onkologische Versorgung, bessere Transparenz für alle behandelnden Ärzte und ein langfristiger Erkenntnisgewinn für die Krebsforschung.

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

Alle an der Diagnostik oder Therapie beteiligten Ärzte sind meldepflichtig – ambulant wie stationär. Besonders betroffen sind Fachrichtungen wie Onkologie, Urologie, Gynäkologie, Gastroenterologie, Pneumologie, Dermatologie, Strahlentherapie und (Krebs-)Chirurgie. Auch Pathologen sind zur Meldung verpflichtet.

Wichtig zu wissen:

Nach histologischer Sicherung müssen zwei Personen melden: Derjenige, der die Probe entnommen hat, und der Pathologe. Die Meldung des Pathologen ersetzt nicht die klinische Meldung durch den behandelnden Arzt.

Welche Fristen gelten bei der Krebsregistermeldung?

Die Fristen zur Übermittlung unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine Übersicht finden Sie hier (LINK).

Tipp aus der Praxis: Wenn Sie regelmäßig Meldungen erstellen (z. B. wöchentlich), müssen Sie keine Sanktionen fürchten. Rückwirkende Meldungen sind grundsätzlich möglich. Die Krankenkassen vergüten Meldungen bis zum Stichtag 01.01.2021 (Stand: 2025), sofern diese formal korrekt und vollständig sind.

Besorgt schauende Ärztin schaut sich einen Mahnung vom Krebsregister an.

Welche Ereignisse sind meldepflichtig?

Die folgenden Meldeanlässe sind bundesweit einheitlich vorgeschrieben:

    • Erstdiagnose (nach histologischer Sicherung)

    • Beginn oder Ende einer systemischen Therapie (inkl. Active Surveillance, Watchful Waiting etc.)

    • Beginn oder Ende einer Strahlentherapie

    • Krebsoperation

    • Nachsorge mit therapierelevanter Veränderung (z. B. Progression, Remission)

    • Tod des Patienten

Unauffällige Nachsorgen – was gilt hier?

Nicht jedes Bundesland verlangt die Meldung unauffälliger Nachsorgen (z. B. stabile Erkrankung oder Vollremission ohne Veränderung). In Bayern oder Sachsen werden diese Meldungen nicht gewünscht, während in Baden-Württemberg sogar eine quartalsweise Vergütung möglich ist.

Mahnbescheide und Bußgelder: Was droht bei Versäumnis?

Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Erste Mahnungen wurden bereits bundesweit verschickt – teils mit Einschreiben und Rückschein.

Gründe für eine Mahnung:

    1. Fehlende Erstdiagnosemeldung: Wenn Sie eine Probe entnommen und Ihr Pathologe gemeldet hat, erwartet das Krebsregister Ihre klinische Meldung.
    2. Längere Inaktivität: Bestimmte Fachrichtungen erzeugen regelmäßig Meldeanlässe. Eine längere Aussetzung wird daher als unplausibel angesehen und kann eine Mahnung auslösen.

Was tun bei einem Schreiben vom Krebsregister?

Falls Sie keine oder lange keine Meldungen versendet haben, stellt sich oft die Frage: Welche Patienten sind betroffen? Was wurde bisher gemeldet? Wie lässt sich eine korrekte Nachmeldung umsetzen?

Hier hilft TumorScout.

TumorScout: Ihre digitale Unterstützung für die Krebsregistermeldung

TumorScout ist eine spezialisierte Plattform für Praxen und Kliniken, die die korrekte, vollständige und vergütungsfähige Meldung an das Krebsregister vereinfacht.

Die Software unterstützt Sie bei:

    • Identifikation meldepflichtiger Ereignisse in der Patientendokumentation

    • Vollständiger Eingabe und Formatierung der Meldedaten

    • Rechtssicherer Übermittlung an die zuständigen Krebsregister

Unser persönlicher Support hilft Ihnen:

    • Den Meldeprozess zu erlernen und zu optimieren

    • Fehlerhafte oder überflüssige Meldungen zu vermeiden

    • Rückmeldungen korrekt zu interpretieren

    • Bei Bedarf direkt mit dem Krebsregister zu kommunizieren

Fazit: Jetzt handeln, statt reagieren!

Warten Sie nicht, bis der Mahnbescheid kommt. Mit TumorScout sind Sie auf der sicheren Seite. 

Dr Felix Cornelius / Gründer von TumorScout
Dr. Felix Cornelius

Jetzt informieren und Meldepflicht erfüllen! 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Krebsregistermeldungen effizient, korrekt und vergütet sind.

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Dr.-Ing. Felix Cornelius
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