Ja, in bestimmten Fällen dürfen und sollten Sie dennoch eine Erstmeldung abgeben – auch mit Anspruch auf Meldevergütung. Das gilt z. B. nach einem durchgeführten Staging mit positivem Ergebnis oder wenn das entnehmende Krankenhaus keine Meldungen macht. In solchen Fällen kann die betreuende Ärztin bzw. der betreuende Arzt die Meldung übernehmen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Krankenhaus ist empfehlenswert, um Doppelmeldungen zu vermeiden.