Grundsätzlich gelten landesweit einheitliche Regeln für die Krebsregistermeldung. Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich jedoch bei der Bewertung der „Unauffälligen Nachsorge“ – also Statusmeldungen ohne Veränderung des Krankheitsbildes. Hier kann es je nach Region unterschiedliche Auslegungen geben. Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
1. Unauffällige Nachsorge
2. Was ist eine Statusänderung?