Gibt es regionale Unterschiede bei der Bewertung von Meldungen im Krebsregister?

Grundsätzlich gelten landesweit einheitliche Regeln für die Krebsregistermeldung. Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich jedoch bei der Bewertung der „Unauffälligen Nachsorge“ – also Statusmeldungen ohne Veränderung des Krankheitsbildes. Hier kann es je nach Region unterschiedliche Auslegungen geben. Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten: 1. Unauffällige Nachsorge 2. Was ist eine Statusänderung?