Muss ich eine Nachsorgemeldung abgeben, auch wenn sich der Zustand nicht verändert hat und keine Therapieänderung erfolgt ist?
Ja, auch in diesem Fall ist eine Nachsorgemeldung erforderlich. Sie dient der Dokumentation des Krankheitsverlaufs und zeigt, dass der Patient oder die Patientin weiterhin betreut wird – selbst wenn keine Veränderung oder Therapieanpassung vorliegt.