Muss ich nur melden, wenn ich das Zellmaterial selbst entnommen habe?

Nicht zwingend. Meldepflichtig ist, wer das Zellmaterial entnommen hat – unabhängig von einer möglichen zusätzlichen Meldung durch die Pathologie. Betreuen Sie die Patientin oder den Patienten, ohne selbst Zellmaterial entnommen zu haben, kann dennoch eine Meldepflicht bestehen – etwa wenn Sie über entscheidende Informationen zur Erstdiagnose verfügen, z. B. bei synchronen Fernmetastasen.