Patientenrechte. Haben Patienten das Recht, Ihre Einträge einzusehen?

Ja. Dieses Recht ergibt sich aus dem allgemeinen Recht auf Auskunft nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ist in den jeweiligen Landeskrebsregistergesetzen konkretisiert. Patient:innen können schriftlich oder mündlich bei ihrem zuständigen Krebsregister Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Einige Krebsregister bieten bereits Online-Portale oder Formulare an, über die Betroffene ihren Antrag stellen können.